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Luftdichtheit

Die Gebäudehülle muss luftdicht sein

mrdicht

Vor der Abnahme ist der Auftragnehmer beweispflichtig, dass er mangelfrei gebaut hat. Dies kann er am besten mit einem Blowerdoor-Test nachweisen. Nach der Abnahme ist der Auftraggeber (Bauherr) beweispflichtig, daß ein Mangel vorliegt.

Wenn der Auftraggeber einen Test beauftragt und Mängel gefunden werden (was nahezu immer der Fall ist), muß der Auftragnehmer die Mängel beseitigen und auch die Kosten des Blowerdoor-Tests übernehmen. Seit 1999 ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gebäudehülle LUFTDICHT sein muss.

Die Überprüfung der Luftdichtheit ist zwingend vorgeschrieben wenn

  • in der Berechnung des Primärenergiebedarfs gemäß Energieeinsparverordnung zur Ermittlung des Lüftungswärmeverlustes mit einer Luftwechselzahl von 0,6 1/h gerechnet wird

oder

  • eine mechanische Lüftungsanlage in das Gebäude eingebaut und diese im EnEV-Nachweis berücksichtigt wird. Dabei wird im EnEV-Nachweis automatisch mit der verringerten Luftwechselzahl von 0,6 1/h gerechnet.


Wichtig! Wird eine Abluftanlage nach DIN 18017-3 in Sanitärräume ohne Außenfenster eingebaut, führt dies nicht automatisch zur Überprüfung der einzuhaltenden Grenzwerte für Gebäude mit Lüftungsanlage. Ausschlaggebend ist, was im EnEV-Nachweis berücksichtigt wurde.

Diese gesetzliche Vorgabe ist vielen am Bau tätigen Firmen immer noch nicht ausreichend bekannt. So werden während der Bauphase häufig Fehler gemacht, die später nur schwer oder sogar nicht mehr zu beheben sind. Eindringende Raumluft transportiert 100- bis 1000fach mal mehr Feuchtigkeit in den Dämmstoff oder dahinter als durch Dampfdiffusison. Als Bauherr haben Sie einen Anspruch darauf, dass alle Gewerke ihre Arbeiten dementsprechend ausführen. Nur so können schwerwiegende Bauschäden vermieden werden.

Ein Blowerdoor-Test oder eine Blowerdoor-Messung helfen Ihnen dabei. Die Prüfer von Blowerdoor-Rheinland aus Bonn kennen sich bei diesen Problemen bestens aus. Durch andauernde Fortbildungen können Sie professionelle Hilfestellung bieten und so gewährleisten, dass besonders die Messungen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Begutachtung von Gebäuden mit unserem Videocopter

Ab sofort setzen wir für die Begutachtung von Gebäuden zusätzlich unseren Videocopter RE2020-1 ein. Die Vorteile liegen auf der Hand:

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Weitere Vorteile sind die Spezialkamera, die für extrem ruhige und detailgenaue Aufnahmen sorgt, eine hohe Flugstabilität, die es uns ermöglicht sehr nah an Objekte heranzufliegen, sowie den extrem leisen Elektroantrieb, der die Störungen in der näheren Umgebung auf ein Minimum reduiziert. Natürlich sind wir für den Einsatz dieses Fluggerätes ausgebildet, im Besitz der entsprechenden Versicherungen und Genehmigungen und setzen es nur entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein.

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Das sagen unsere Kunden

Wir sind darauf spezialisiert das Unmögliche möglich zu machen. Auf Wunsch messen wir auch an den Wochenenden oder in den Nachtstunden.